Zurichtungen

 

Im Gegensatz zu einer Einlage, die man aus dem Schuh herausnehmen und wechseln kann, sind Zurichtungen fest am Schuh eingearbeitet. Aus wirtschaftlichen Gründen, haben die Krankenkassen die Quer- + Längsgewölbestütze ersatzlos gestrichen. Mehr Infos finden Sie hier. Selbstverständlich stellen wir Ihnen diese Leistung weiterhin zur Verfügung und berechen Ihnen diese als Eigenleistung.